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Altmedikamentenentsorgung Wohin mit abgelaufenen oder abgesetzten Arzneimitteln?

WICHTIG: Arzneimittel, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, dürfen nicht mehr verwendet werden, denn es handelt sich NICHT wie bei Lebensmitteln um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein Verfalldatum.

Jede Substanz - ob pflanzlich oder synthetisch - ist einem natürlichen Zerfallsprozess unterlegen. Bei Erreichen des Verfalldatums ist das Arzneimittel in seiner Qualität gemindert, da bereits 10 % des ursprünglich enthaltenen Arzneistoffs zersetzt sind, und es kann schädliche Wirkungen zeigen.

Die Zersetzungsprodukte bewirken eine Wirkungsveränderung (Wirkstärke, Wirkdauer oder Wirkgeschwindigkeit) oder eine erhöhte Organbelastung (v. a. Leber und Niere). Meistens wirken abgelaufene Arzneimittel noch und schädliche Wirkungen zeigen sich nicht unmittelbar nach der Einnahme, weshalb der Anwender die Qualitätsminderung oft nicht bemerkt.

Überprüfen Sie die Haltbarkeit der Arzneimittel in Ihrer Hausapotheke regelmäßig (Empfehlung: 1 x pro Jahr) und entsorgen Sie abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel umgehend. Eine Möglichkeit ist die Entsorgung über den Restmüll, wobei Sie darauf achten sollten, dass die Medikamente gut eingepackt sind, damit sie nicht direkt erkennbar oder zugänglich sind.

Besser ist es aber, Sie geben die „Altmedikamente“ bei uns in der Apotheke ab, wo wir sie einer kontrollierten und sicheren Entsorgung zuführen - vor allem, wenn es sich um sehr stark wirksame Arzneimittel handelt (v. a. Schmerz- und Krebsmedikamente).

Keinesfalls dürfen Arzneimittel über das Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden, da sie auf diesem Wege über das Abwasser in das Trinkwasser gelangen.

Durch eine kontrollierte Entsorgung in der Apotheke wird verhindert, dass

  • das Grund- und Trinkwasser verunreinigt wird
  • Unfälle durch Kontakt mit den Arzneimitteln durch Dritte (Kinder oder Tiere) passieren
  • Missbrauch mit abgelaufenen Arzneimitteln erfolgt

Noch ein Hinweis: Arzneimittel, die einmal die Apotheke verlassen haben und damit nicht mehr unter kontrollierten Bedingungen gelagert wurden, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Deshalb sind Arzneimittel grundsätzlich vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.

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